M 14 Menschenrechtsbildung.pdfM 14 Menschenrechtsbildung.pdf
M 14.I/II (4 SWS) Menschenrechtsbildung als Antidiskrimnierungsarbeit
mit verbindlichem Blocktag 26. April 2025, daher letzter Seminartermin 19. Mai 2025.

Methoden der Menschenrechtsbildung lassen sich in allen Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit, doch besonders gut in Projekten in den Bereichen der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit, Schulsozialarbeit und im Betreuten Wohnen (Eingliederungshilfe /Stationäre Kinder- und Jugendhilfe) einsetzen. Da in den allgemeinen Menschenrechten das Prinzip der Nichtdiskriminierung verankert ist, handelt es sich bei Menschenrechtsbildung um Antidiskrimnierungsarbeit
.
Wir folgen im Kurs dem Dreischritt in der Menschenrechtsbildung
• Bildung über Menschenrechte:
• Bildung durch Menschenrechte
• Bildung für Menschenrechte

So starten wir mit dem gemeinsamen Lesen der Allgemeinen Menschenrechtserklärung (AEMR) und setzen uns, auch spielerisch, mit ihren Inhalten auseinander. Dabei lernen Sie bereits Materialien /Spiele der Menschenrechtsbildung kennen und erfahren. Dadurch bilden Sie sich weiter bezüglich Menschenrechtsschutz für sogenannte vulnerable Menschen und Gruppen. Im Kursverlauf gelangen Sie somit in die Lage, alters- bzw. zielgruppen-bezogene Ansätze der Menschenrechtsbildung zu entwickeln, zu erproben und zu evaluieren. Dies stellt zugleich Ihre SL dar, sie ist als Einzel- oder Gruppenarbeit möglich und wird im Kurs vorbereitet und ausprobiert.
Menschenrechtsbildung realisiert sich in einer für alle Beteiligten wertschätzenden Atmosphäre und setzt eine regelmäßige Teilnahme voraus.